Vertrags- & Reisebedingungen

1 Vertragsgegenstand

Thurgau Travel veranstaltet für Sie Reisen. Wir verpflichten uns

  • Ihre Reise gemäss den Daten und Beschreibungen in unseren schriftlichen Reisebestätigungen von Anfang bis Ende zu organisieren. (Ausnahmen gemäss 7.1)
  • Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und das gewählte Reisearrangement anzubie­ten. (Ausnahmen gemäss 7.1)

Unsere Prospekte, andere Ausschreibungen, Werbun­gen und Websites sind keine rechtsverbindlichen An­gebote. Sonderwünsche sind nicht verbindlich. Wir sind jedoch bemüht, diese zu berücksichtigen. Unsere Leistungen beginnen bzw. enden wie auf der schriftlichen Reisebestätigung vermerkt. Beachten Sie bitte Ihre persönlichen Reiseunterlagen. Sie müssen
selber dafür besorgt sein, dass Sie sich zur im Reise­programm angegebenen Zeit am Abreiseort einfinden. Erfüllungsort der Thurgau Travel Reiseleistungen ist an unserem Sitz in Weinfelden.

2 Vertragsabschluss

2.1 Allgemein

Der Vertrag zwischen Ihnen und Thur­gau Travel kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung von uns respektive von Ihrem Reise büro zustande. Die­ser Bestätigung geht Ihre schriftliche, telefonische, elek­tronische oder persönliche Anmeldung voraus, an die Sie während 10 Arbeitstagen gebunden bleiben. Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von Thurgau Travel zur Kenntnis genommen zu haben und diesen zuzustimmen.

2.2 Auftragspauschale

Bei Buchung wird eine Auf­tragspauschale von CHF 25 pro Person fällig, höchstens aber CHF 100 pro Buchung. Die Auftragspauschale rich­tet sich nach der Empfehlung des Schweizer Reise­-Ver­bandes und wird bei einer Absage der Reise (gemäss Ziffer 5 und 7) nicht zurückerstattet. Bei einer Buchung über unsere Website entfällt die Auftragspauschale.

2.3 Parteien

Für den Fall, dass Sie bei uns Reiseleis­tungen für mehrere Personen anfragen und anmelden, kommen die betreffenden Verträge mit unserer Reise­bestätigung an Sie zugleich je mit allen diesen Personen und Thurgau Travel zustande. Sie haften uns gegenüber persönlich solidarisch für die Erfüllung der Vertrags­pflichten durch die von Ihnen angemeldeten Personen. Unsere gegenseitige Kommunikation für diese Personen läuft ausschliesslich über Sie.

2.4 Mindestteilnehmerzahl

Für das Zustandekommen des Vertrags mit Thurgau Travel nur bei Erreichen der Min­destteilnehmerzahl gilt im Übrigen Ziffer 7.2 dieser AGB

2.5 Beförderungsbestimmungen

Schiffe, die als fah­rende Hotels dienen, sind Privateigentum einer Reede­rei. Es gelten die Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Reederei. Die Sicherheit des Schiffes und aller
an Bord befindlichen Personen hat höchste Priorität. Reisende müssen sich jederzeit so verhalten, dass die Sicherheit und Privatsphäre anderer sich an Bord be­findenden Personen respektiert wird. Im Falle einer Eva­kuierung müssen Sie selbständig in der Lage sein, das Schiff zu verlassen. Falls dies nicht der Fall ist, sind Sie dazu verpflichtet, dies nachweisbar vor Ihrer Buchung Thurgau Travel mitzuteilen, damit gemeinsam eine Lö­sung gesucht werden kann. Bitte beachten Sie dazu auch unser «Gut zu wissen – Rollstühle/Rollatoren».
Der Kapitän hat das Hausrecht. Ihm, seinen Offizieren und anderen Besatzungsmitgliedern ist jederzeit Folge zu leisten. Der Beförderer kann aus sicherheitstechni­schen oder gesundheitlichen Gründen einzelnen Gästen die Weiterführung der Reise verweigern, eine befristete Quarantäne erwirken, das Verlassen des Schiffes verbie­ten oder erzwingen. Unter diesen Umständen wird die Haftung gegenüber Thurgau Travel ausgeschlossen.

2.6 Vermittlung von Reisearrangements/Vertragspartnern

Für Reisearrangements von anderen Reise­veranstaltern, welche Ihnen von Thurgau Travel lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Desgleichen gelten bei allen von Ihnen selbst gebuchten und von uns vermittelten Flug­billetten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften.
Thurgau Travel ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und Sie können sich daher nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Vertrags­ und Reisebedingungen oder den Reisevertrag mit uns berufen.

2.7 Namensänderungen

Kunden sind verpflichtet, Thurgau Travel bei Vertragsabschluss den komplet­ten Namen gemäss Pass anzugeben. Bei Flugtransport werden Ihnen allfällige Umbuchungsgebühren wegen
Namensänderungen in Rechnung gestellt.

2.8 Pass, Visa, Impfungen

In den Thurgau Travel­ Prospekten oder in der Reisebestätigung finden Schwei­zer Bürger die allgemeinen Hinweise in Bezug auf die Pass­ und Visumserfordernisse sowie allfällige gesund­heitspolizeiliche Bestimmungen, die Sie bei der Einreise in das von Ihnen gewählte Ferienland berücksichtigen müssen. Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse
dennoch bei und nach der Buchung, ob und welche Vor­schriften für Ihre Reise bestehen, da diese Bestimmungen kurzfristig ändern können. Sie sind für die Einhaltung der
Pass­, Visa­ und Impfvorschriften und für die Mitführung der zur Einreise in das gewählte Ferienland erforderli­chen Dokumente selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Nähere Informationen finden Sie auch unter eda.admin.ch/Reisehinweise. Auf Wunsch besorgen wir Ihnen die erforderlichen Visa. Diese Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Bürger anderer Länder werden gebeten, sich selbstständig über die obengenannten Bestimmungen zu informieren.

2.9 Gesundheitszustand

Ihre Reise mit uns kann an Orte führen, wo die medizinische Versorgung nur einge­schränkt verfügbar ist. Sie sind daher dazu verpflichtet, besondere gesundheitliche Probleme uns mit Ihrer Bu­chung der Reise bekanntzugeben. Im Bedarfsfall (z. B. Anzeichen gesundheitlicher Probleme) behält sich Thur­gau Travel das Recht vor, von Ihnen eine Reisebefähi­gungs­Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes zu er­heben. Bei Fehlen dieser Bescheinigung oder negativem Bericht sind wir dazu berechtigt, das Reisearrangement für Sie zu stornieren mit den Folgen gemäss Ziffer 5.

2.10 Sicherheit im Ausland

Politische Unruhen und an­ dere Gefahren im Ausland behält Thurgau Travel soweit wie möglich im Auge. Informieren Sie sich un bedingt selbst unter eda.admin.ch/Reisehinweise

3 Preise

3.1 Prospektpreise

Die Preise für die Reisearrange­ments ergeben sich aus den Thurgau Travel­Prospekten (Druckfehler vorbehalten) und aus dem mit Thurgau Travel geschlossenen Reisevertrag. Die Pauschalpreise unserer Arrangements verstehen sich, wo nicht speziell erwähnt, pro Person bei Unterkunft in Doppelzimmer/Doppelkabine. Massgebend sind für Ihre konkrete Reise­
veranstaltung die in der schriftlichen Reisebestätigung enthaltenen Preise.

3.2 Beratung und Reservation

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Thurgau Travel für die Beratung, Reser­vation und Buchung individueller Reisen neben den im Prospekt erwähnten Preisen und Gebühren zusätzliche Kostenanteile für die Reservation und Buchung erheben kann.

3.3 Zahlungen

Die Reisearrangements sind vor Antritt der Reise zu bezahlen, und zwar wie folgt:

  • Eine Anzahlung von 20 % des Pauschalpreises innert 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Reisebestäti­gung.
  • Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Abreise erfolgen.
  • Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die vollständige Belastung sofort, allfällige Gebühren können verrechnet werden.
  • Bei Angeboten, welche als Aktion gekennzeichnet sind, ist der Rechnungsbetrag nach Zustellung der Reisebestätigung sofort fällig.
  • Allfällige abweichende Zahlungsfristen sind bei speziellen Reisen möglich und werden bei der Ausschreibung erwähnt.

Allfällige Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich in der gleichen Form (z. B. Reka­Check, Gutschein, usw.), wie der Betrag eingezahlt wurde. Bei Kreditkartenzahlung erfolgt die Rückerstattung via Banküberweisung.

3.4 Preisänderungen nach Vertragsabschluss

Es gibt Fälle, bei welchen die in den schriftlichen Reisebestätigungen angegebenen Preise aus besonderen Gründen erhöht werden müssen, was Sie hiermit zur Kenntnis nehmen und bestätigen:

  • nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen, z. B. Treibstoffzuschläge
  • neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren, z. B. erhöhte Flughafentaxen
  • Wechselkursänderungen
  • staatlich verfügte Preiserhöhungen, z. B. Mehrwertsteuer

Thurgau Travel wird Preiserhöhungen, verglichen mit den in den schriftlichen Reisebestätigungen angegebenen Preisen, bis spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Reisedatum vornehmen.

3.5 Wesentliche Preisänderung nach Vertragsabschluss

Sofern die Preiserhöhung 10 % des von uns bestätigten Pauschalpreises übersteigt, haben Sie die Rechte nach Artikel 10 des Pauschalreise gesetzes. Sie können die Erhöhung annehmen oder vom Vertrag zu­ rücktreten. Treten Sie innert 5 Tagen zurück, haben Sie die Wahl, an einer von uns angebotenen höherwertigen Reise oder minderwertigeren Reise (gegen Erstattung der Preisdifferenz) teilzunehmen oder der Erstattung der bezahlten Beträge.

4 Haftung

4.1 Allgemein

Thurgau Travel haftet für die gehörige Erfüllung der vereinbarten Reiseleistungen. Bei Perso­nenschäden regelt Ziffer 4.2 dies konkret, für andere Schäden Ziffer 4.3. Keine Haftung besteht nach den ge­setzlichen Bestimmungen von Artikel 15 Pauschalreise­gesetz (wie u.a. Höhere Gewalt usw.). Für einen Haf­tungsanspruch gegen Thurgau Travel ist zudem nach
den Ziffern 6 nachfolgend vorzugehen. Zwingende anderweitige Bestimmungen in interna­tionalen Abkommen, auf solchen beruhenden Gesetzen oder anderen nationalen Rechtserlassen bleiben vor­behalten.
In allen Fällen ausgeschlossen ist eine Haftung für ent­gangene Urlaubsfreude (Frustrationsschadenersatz) sowie Programmänderungen gemäss 7.1.

4.2 Personenschäden

Thurgau Travel haftet für Per­sonenschäden, die aus schuldhafter Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisearrangements durch Thurgau Travel oder ein von uns beauftragtes Unternehmen verursacht werden, in den letztgenannten Fällen unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schaden­ersatzansprüche an Thurgau Travel abtreten. In Haf­tungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den an­wendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Zudem gelten die betreffenden AGB, vgl. Ziffern 2.5 und 2.6.
Soweit Thurgau Travel Ihnen eine Reiseleistung lediglich vermittelt hat, gelten für die Haftung bei Mängeln und Schäden von Personen und Sachen ausschliesslich die Vereinbarungen, die Sie mit dem betreffenden Veran­stalter getroffen haben.

4.3 Sachschäden

Die Haftung von Thurgau Travel für Nicht-­Personen-­Schäden beschränkt sich ausser bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit auf maximal das Doppelte des Pauschalreise-­Preises gemäss Ihrem Reisevertrag. Beschädigung oder Verlust von aufgegebenem oder mitgeführtem Reisegepäck sind noch vor Ort unverzüg­lich und mit genauen Angaben dem betreffenden Trans­portunternehmen und der örtlichen Vertretung anzu­melden (in der Regel mittels vorgedruckten Formularen). Nähere Bestimmungen enthalten die AGB der betreffen­
den Transportunternehmen. Bei verspäteter Anzeige lehnen diese Leistungsträger in der Regel jegliche Haftung und Ansprüche des Reise­gastes für betreffende Schäden strikt ab und in der Folge kann auch Thurgau Travel keinerlei Haftung dafür über­nehmen.

4.4 Buchungen über Dritte

Ausserhalb des Reise­programms können am Ferienziel örtliche Veranstal­tungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht aus­zuschliessen, dass die eine oder andere Veranstaltung
aufgrund der besonderen lokalen Verhältnisse mit Ri­siken verbunden ist oder körperliche Voraussetzungen verlangt, die nicht jeder mitbringt. Bei Buchungen z. B. von Ausflügen, Flügen, Vor­ oder Nachprogrammen usw., die nicht über Thurgau Travel oder die örtliche Vertretung erfolgen, übernimmt Thurgau Travel keine Haftung.

4.5 Sicherstellung

Thurgau Travel ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garan­tiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen das Informationsblatt «Reisega­rantie», das Sie beim Schweizer Reise­Verband, Etzelstr. 42, 8038 Zürich, bei Thurgau Travel oder Ihrem dem
Garantiefonds angeschlossenen Reisebüro erhalten.

4.6 Versicherungen

Hiermit verpflichten Sie sich, für unsere Reisedienstleistungen eine Reiseversicherung abzuschliessen (für Annullierungskosten & Reiseabbruch – empfohlen wird auch eine Versicherung bei Diebstahl und Gepäckschaden, Unfall, Krankheit und Spitalaufenthalt). Prüfen Sie bei bereits bestehen­der Versicherung die Deckung, insbesondere für die Kosten einer Annullierung der Reise oder einer vorzei­tigen Rückreise, im Rahmen der Versicherungspolice. Für die aus dem Vertrag mit Thurgau Travel begründe­ten Kosten (wie Annullation, Umbuchungen, Rückreise usw.) bleiben Sie grundsätzlich haftbar und können dafür ggf. auf Ihre Versicherung Rückgriff nehmen. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne eine Reiseversiche­rung (Annullations­ und Rückreisekosten).

5 Annullationen oder Auftragsänderungen durch Sie

5.1 Allgemein

Falls Sie vor dem vereinbarten Reiseda­tum die Reise nicht mehr antreten können oder eine Än­derung oder Umbuchung wünschen, so müssen Sie uns dies unverzüglich per Telefon mitteilen. Des Weiteren müssen Annullationen jeweils in schriftlicher Form unter Angabe des Grundes bestätigt sowie die Reisedokumen­te retourniert werden.

5.2 Bearbeitungsgebühr

Bei Änderungen nach der definitiven Buchung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60 pro Person pro Änderung, höchstens aber CHF 120 pro Änderung der schriftlichen Reisebestäti­gung fällig. Als Änderungen gelten beispielsweise: Na­mensänderung der Reiseteilnehmer, Buchung zusätzli­cher Leistungen, Änderung des Reisedatums, Änderung der Unterkunft, Annullation der Reise.

5.3 Annullations-/Umbuchungskosten

Treten Sie nach erfolgter Buchung von der Reise zurück, ändern Sie das Reisedatum oder die Unterkunft, so müssen Sie zu­ sätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Kosten
in Prozenten des Arrangementpreises bezahlen:

Flusskreuzfahrten Europa

  • 5 % - bis 120 Tage vor Abreise
  • 20 % - ab 119 bis 60 Tage vor Abreise
  • 40 % - ab 59 bis 30 Tage vor Abreise
  • 60 % - ab 29 bis 15 Tage vor Abreise
  • 80 % - ab 14 bis 1 Tage vor Abreise
  • 100 % am Reisetag oder bei Nichtantritt der Reise

Flusskreuzfahrten Asien und weitere Reisen

  • 5 % - bis 180 Tage vor Abreise
  • 20 % - ab 179 bis 120 Tage vor Abreise
  • 40 % - ab 119 bis 60 Tage vor Abreise
  • 60 % - ab 59 bis 30 Tage vor Abreise
  • 80 % - ab 29 bis 15 Tage vor Abreise
  • 90 % - ab 14 bis 8 Tage vor Abreise
  • 100 % - ab 7 und weniger Tagen vor Abreise

Bei als Aktion gekennzeichneten Reisen sind die Annullationskosten ab Buchungsdatum 100 %.

Für eine Deckung der Kosten, die Ihnen Thurgau Travel für die Annullation in Rechnung stellt, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Versicherung. Für Linienflüge gemäss IATA, Gruppen­ und Spezialtarife gelten die Annullationsbedingungen der entsprechen­den Fluggesellschaft und Tarifklassen.

5.4 Ersatzperson

Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind jedoch in der Lage, uns eine Ersatzperson bekanntzugeben, die bereit ist, die Reise unter den glei­chen Bedingungen an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement zu übernehmen, erhebt Thurgau Travel nebst den entstehenden Kosten lediglich die Bearbeitungsgebühr (gemäss Ziffer 5.2). Bitte beachten Sie, dass bei Reisen mit Flug oder Visums­pflicht eine Ersatzperson nur nach Rücksprache mit Thurgau Travel, unter Vorbehalt der organisatorischen Möglichkeit, zugelassen werden kann. Die Ersatzperson muss den besonderen Reiseerfordernissen genügen und es darf ihrer Teilnahme an der Reise keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen­stehen. Im Falle des Eintritts einer Ersatzperson bleiben Sie Thurgau Travel gegenüber jedoch neben der Ersatz­person ebenfalls persönlich haftbar für die Bezahlung des Reisearrangements und allfälliger Gebühren.

6 Schwierigkeiten während der Reise

6.1 Verantwortlichkeiten

Die folgenden Bestimmungen gelten bei Reiseveranstaltung durch Thurgau Travel. Soweit wir Ihnen Reiseleistungen lediglich vermittelt haben, übernimmt Thurgau Travel dafür keine Haftung. Wenden Sie sich bitte direkt an die betreffenden Veranstalter. In diesem Sinne verweisen wir hier informell nochmals auf Ziffer 4.3 dieser AGB betreffend Problemen mit Gepäck bei Flugreisen.

6.2 Mängel während der Reise

Entspricht die Reise nicht der Beschreibung in der schriftlichen Reisebestä­tigung oder ist sie mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie verpflichtet, bei der Reise­
leitung oder der örtlichen Vertretung sofortige und un­entgeltliche Abhilfe zu verlangen. Können Sie die örtliche Vertretung und die Reiseleitung selbst nicht erreichen, so müssen Sie sich sofort direkt an Thurgau Travel wen­den. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der örtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestätigung darüber verlangen. Sofern Thurgau Travel, die Reiseleitung bzw. die örtliche Ver­tretung nachweislich nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen von Thurgau Travel zurückerstattet, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und nur gegen Belege. Sind die aufgetretenen Mängel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort nicht zugemutet werden können, so müssen
Sie von der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung entsprechende schriftliche Bestätigungen verlangen. Die Reiseleitung bzw. die örtliche Vertretung ist ver­pflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen schriftlich festzuhalten.

6.3 Abbruch der Reise

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen Thurgau Travel den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Die Thurgau Travel ­Reiseleitung oder unsere örtliche Vertretung wird Ihnen soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Zusatzkosten für die Rückreise werden Ihnen ver­rechnet.

6.4 Beanstandungen

Allfällige Ansprüche aus Ihrer Beanstandung müssen Sie zusammen mit der Bestä­tigung der Reiseleitung bzw. der örtlichen Vertretung Ihrem Reisebüro oder Thurgau Travel in 8570 Wein­felden spätestens innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich unterbreiten. Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes durch spätere Geltend­machung des Schadens gehen zu Lasten Ihres Ersatzan­spruches.

7 Programmänderung, Annullation oder Abbruch der Reise durch Thurgau Travel

7.1 Programmänderung

Thurgau Travel behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen wie z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeugtypen, Flugge­sellschaften oder Zeiten usw. zu ändern, wenn unvorher­gesehene Umstände es erfordern. Wir bemühen uns je­doch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Kann
bei Schiffs reisen die im Programm vorgesehene Route infolge Hoch­ oder Niederwasserständen, Motorscha­den, Schleusendefekt, Brücken­ oder Schleusensper­rungen, behördlichen Anordnungen, Streiks, Fahrverbot usw. nicht befahren werden, sind wir um ein Alternativ­programm besorgt. Unterkunft und Verpflegung können an Bord des Schiffes oder in Hotels, die Beförderung auf Teilstrecken per Bus erfolgen. Sollte es sich bei einer Än­derung um eine wesentliche Änderung handeln, haben Sie die gleichen Rechte gemäss 3.5.

7.2 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bzw. Absage der Reise

Für alle von uns offerier­ten Reisen gilt jeweils eine Mindestteilnehmerzahl. Betei­ligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, wie etwa vorstehend in Ziffer 7.1 erwähnt, die Thurgau Travel vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in der schriftlichen Reisebe­stätigung angebotenen Leistungen zwingen, können wir
die Reise absagen. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ver­zichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehen­de Ersatzforderungen, unter anderem bei Buchungen über Dritte Ihrerseits, sind ausgeschlossen. Falls die Mindestteilnehmerzahl einer Einzelleistung, z. B. Ausflugspaket, nicht erreicht wird, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

7.3 Reise nicht durchführbar

Falls eine Reise na­mentlich wegen höherer Gewalt, behördlichen Mass­nahmen oder wegen Streiks aus der Sicht von Thur­gau Travel nicht begonnen werden kann, haben Sie die Wahl, an einer von uns angebotenen höherwer­tigen Reise, an einer minderwertigeren Reise (gegen Erstattung der Preisdifferenz) teilzunehmen oder einen Gutschein in der Höhe des einbezahlten Betrages zu verlangen. Alternativ erstattet Ihnen Thurgau Travel Ihre bereits geleisteten Zahlungen auf Wunsch zurück. Weitergehende Ersatzforderungen, u. a. bei Buchungen über Dritte Ihrerseits, sind ausgeschlossen.

7.4 Abbruch der Reise nach Antritt

Falls eine Reise namentlich wegen höherer Gewalt, behördlichen Mass­nahmen oder wegen Streiks aus der Sicht von Thurgau Travel vorzeitig abgebrochen werden muss, ist Thurgau
Travel befugt, von der Rückerstattung des noch nicht verbrauchten Anteils Ihrer Zahlung, die wir für Sie von den Leistungsträgern rückerhalten können, die von uns bereits gemachten und nach zuweisenden Aufwendun­gen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforde­rungen, u. a. bei Buchungen über Dritte Ihrerseits, sind ausgeschlossen

8 Datenschutz

8.1 Gesetzgebung

Zur Erfüllung des zwischen Ihnen und Thurgau Travel vereinbarten Reisevertrags erhe­ben wir Personendaten von Ihnen. Thurgau Travel ge­währleistet den korrekten Umgang damit im Rahmen der Datenschutzgesetzgebung in der Schweiz sowie Beachtung der EU­DSGVO. Bei Auslandreisen gelten unter Umständen andere gesetzliche Bestimmungen mit weniger weitreichendem Datenschutz. Im Weiteren muss Thurgau Travel für bestimmte Dienstleistungen und je nach Destination Ihre Daten Dritten wie nament­lich Leistungsträgern oder auch staatlichen Behörden weiterleiten.

8.2 Persönlichkeitsschutz

Thurgau Travel arbeitet für Werbezwecke mit erfahrenen Film­ und Fotografen­ Teams zusammen. Wir veröffentlichen Aufnahmen der­selben in unseren Reisedokumentationen online und
in Printmedien. Die Teams halten sich mitunter an Bord unserer Schiffe auf und sind angewiesen, keine Nah­- oder Porträt-­Aufnahmen von Reisegästen zu machen. Es kann hingegen sein, dass Sie als unser Reisegast im Rahmen einer Personengruppe identifizierbar sind. Falls Sie dies nicht möchten, bitten wir Sie, dies in einer betref­fenden Situation dem Team und ebenso dem Kapitän des Schiffes mitzuteilen, welcher dafür einzustehen hat.

8.3 Datenschutzerklärung

Weitere Hinweise zum Datenschutz, der Bearbeitung von Personendaten und Angaben zu Ansprechpartnern diesbezüglich finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
thurgautravel.ch/datenschutz. Mit Ihrer Buchung nehmen Sie diese Regelungen (8.1–8.3) zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden.

9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages un­wirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertrags­schluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen un­berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurch­führbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. un­durchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorste­henden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

10 Konfliktmanagement

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen Ihnen und Thurgau Travel geschlossenen Ver­trag sowie für alle ausservertraglichen Belange gilt das materielle Schweizer Recht und als ausschliesslicher Gerichtsstand Weinfelden. Allfällig zwingend entgegen­stehende staatsvertragliche, ausländische und sonstige rechtliche Bestimmungen bleiben vorbehalten. Mit Ab­schluss des Vertrags mit Thurgau Travel verpflichten Sie sich, bei Streitigkeiten zunächst an den Ombuds­man der Reisebranche (ombudsman-touristik.ch) zu gelangen und zuvor auf den Rechtsweg zu verzichten. Soweit keine Ombuds­-Vermittlung stattfand oder diese erfolglos blieb, verpflichten Sie und Thurgau Travel sich auf Wunsch einer Seite zur Teilnahme an einer ersten Mediations­-Sitzung und verzichten zuvor auf das Be­schreiten des Rechtswegs

 

Stand Oktober 2024